Frühjahrsgemüse – wie regional ist ‚regional‘?

ARAG Experten über vermeintlich regionale Lebensmittel

(lifePR) (Düsseldorf, 13.04.2016) Der Winter ist endgültig vorbei – und damit auch die Zeit, in der man frisches Gemüse nur aus Südeuropa bekam, oder sich mit Konserven und Tiefkühlware behelfen musste. Ist die derzeit angebotene Frühkartoffel aber noch aus der Region, wenn sie 100 Kilometer gereist ist? Ist der deutsche Spargel vom Bauern nebenan oder doch durch halb Europa gereist? Darf der Handel ‚regionale‘ Erdbeeren aus Treibhäusern aus unseren Nachbarländer verkaufen? Wer zieht die geografische Grenze zwischen regional und ganz weit weg? ARAG Experten erklären im Folgenden, mit welchen Stolpersteinen Verbraucher rechnen müssen, wenn sie eigentlich einfach nur den Erzeuger in der eigenen Umgebung unterstützen wollen.

Ist ‚regional‘ geschützt?

Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Verwendung des Begriffes ‚regional‘ ist fast beliebig verwend- und definierbar. Es gibt keine rechtsverbindlichen Mindeststandards und kein amtliches Prüfsiegel für Regionalprodukte. Bei verarbeiteten Produkten genügt sogar die Information, für wen das Produkt hergestellt und wo es verpackt wurde. Angaben zum Herkunftsland sind bei ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Genauso verhält es sich bei der geografischen Definition des Begriffes ‚regional‘: Ob nur der Bauer nebenan oder der Gemüsehof am anderen Ende des Bundeslandes zur Region gehört, bestimmt der Handel weitestgehend selbst.

Regionale Lebensmittel erkennen

Um dem wachsenden Trend, regional einzukaufen, Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung ein offizielles Prüfsiegel eingeführt: Seit Anfang des Jahres gibt es nun das so genannte Regionalfenster. Unterstützt durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft tragen mittlerweile rund 3.500 Lebensmittel von etwa 550 Unternehmen dieses blau-weiße, viereckige Logo. Hersteller, die es nutzen, müssen sich zertifizieren lassen. Produkte, die nur aus einer einzigen Zutat bestehen, müssen danach zu 100 Prozent aus einer genau definierten Region stammen. Bei verarbeiteten Produkten werden die Herkunft der Hauptzutaten und ihr Verarbeitungsort angegeben. Allerdings weisen die ARAG Experten einschränkend darauf hin, dass dieses Siegel auf freiwilliger Basis eingesetzt wird und nicht gesetzlich geschützt ist. Und: Bei Fleischprodukten mit der regionalen Kennzeichnung muss das Tier nicht etwa sein ganzes Leben in der Region verbracht haben, sondern lediglich den letzten Teil der Mast.

Wer also sicher sein will, dass die Kartoffel auch vom benachbarten Acker stammt, sollte direkt auf dem Hof einkaufen gehen oder genau nachfragen, woher das regionale Produkt kommt.

Bild: hogapr

Azofarbstoffe müssen im Offenausschank deklariert werden

(lifepr) Bremen, 16.02.2011, Der Grund für diese Deklarationspflicht ist die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.

Demnach müssen Lebensmittel, die ab dem 20. Juli 2010 unter Verwendung von sogenannten Azo-Farbstoffen hergestellt werden, den folgenden Hinweis tragen:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“

Im Falle von Slush-Ice heißt das, dass die Gastronomen diese Deklaration für den Gast sichtbar an der Granita-Maschine anbringen müssen, falls Ihre Slush-Ice-Produkte die folgenden Azofarben enthalten: Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124), Allurarot AC (E 129).

Marktstudien haben ergeben, dass leider nicht alle Slush-Ice-Anbieter ihrer Verpflichtung nachkommen und auch in der Gastronomie die Deklarationspflicht nicht immer sehr ernst genommen wird. So kommt es vor, dass ahnungslose Eltern ihren Kindern eigentlich eine Freude machen wollen, aber auf der anderen Seite die nötige Achtsamkeit vermissen lassen. Fragen Sie den Verkäufer nach den Azofarbstoffen oder lassen Sie sich gegebenenfalls das Etikett des Kanisters oder der Flasche zeigen, aus dem das Slush-Ice hergestellt wurde.

Als verantwortungsvoller Premiumanbieter von Marken-Slush-Ice „Made in Germany“, wollte die Firma „Freunde der Erfrischung GmbH“ natürlich verhindern, dass Gastronomie-Kunden diese absolut absatzschädigende Deklaration durchführen müssen. Deshalb wurden also bei den wenigen betroffenen Rezepturen des SLUSHYBOY-Sortiments die Azofarbstoffe z.B. durch färbende Frucht- und Pflanzenextrakte ersetzt. Somit sind auch besorgte Eltern mit SLUSHYBOY-Produkten auf der sicheren Seite.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.unverfroren.de.

Foto und Text: ©2011 Freunde der Erfrischung GmbH