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Fürs Pilze sammeln gelten Regeln!

(lifePR) Düsseldorf,  , Die Sonnenwärme nach dem Regen lässt vielerorts die Pilze im Wald sprießen. Sehr zur Freude der immer größer werdenden Sammlerschar! Mancherorts riskieren sie allerdings ein saftiges Bußgeld, weil sie zu große Mengen sammeln oder in Gebieten nach Pilzen suchen, in denen besondere Verbote gelten. In Naturschutzgebieten und im besonders bei Pilzkennern beliebten Nationalpark Eifel ist das Sammeln generell verboten. Viele der beliebten Speisepilze zählen außerdem laut Bundes-Artenschutz-Verordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese „abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten“.

Laut ARAG Experten enthält die Bundes-Artenschutz-Verordnung allerdings eine Ausnahmegenehmigung nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Geringe Mengen sind Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag.

Foto: hogapr

Stachelbart

Stachelbart

Der ästige Stachelbart (Hericium coralloides), auch Pom Pom blanc oder Igelstachelbart genannt, wächst auf den Stämmen morscher Laubbäume. Er wurde 2006 zum Pilz des Jahres gewählt und gehört zu den gefährdeten Arten.

Der Geschmack ähnelt Geflügel- oder Kalbfleisch, der in Scheiben geschnitten paniert werden kann. Gewürfelt kann man ihn auch für ein Pilzragout verwenden.

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