Das Ende für Insekten im Biergarten und auf der Terrasse

Gastwirte mit Außenbereichen kennen das Problem, wenn Insekten die Gäste behelligen / Wie man die Störenfriede effektiv bekämpfen kann, damit Besucher den Aufenthalt im Biergarten insektenfrei genießen können, erklärt ein aufschlussreicher Ratgeber.

(lifePR) (München, Ob Restaurant-Terrasse, Ausflugslokal oder Hotelgarten – Open Air im Gaststättengewerbe ist beliebt, hat jedoch, besonders nach feuchtwarmen Wetterperioden, auch seine Tücken: in Gestalt von Fliegen, Mücken oder Wespen, oft zum Ärgernis der Gäste. Hält der Betreiber seinen Biergarten insektenfrei, zeigt sich zweifellos ein echtes Umsatz-Plus.

Hilfestellungen zum Thema „Biergarten insektenfrei“ waren bisher rar, Informationen verstreut und mühsam zu beschaffen. Diese Lücke wird nun geschlossen, denn für alle, die wissen wollen, wie eine smarte, professionelle Lösung aussehen kann, hat jetzt Ludwig Zeder einen kleinen aber feinen Ratgeber veröffentlicht, der bündig und übersichtlich beschreibt, wie man Terrasse oder Biergarten insektenfrei hält.

Fünf Keulen gegen Plagegeister
Welche Möglichkeiten stehen eigentlich zu Gebote, die Plagegeister im Gastronomie-Außenbereich abzuwehren? Was bietet der Markt, was ist erlaubt und was nicht? Sollte man zu althergebrachten Mitteln wie Insektenspray, Duftkerze, Zuckerwasser oder Klebefalle greifen oder doch besser elektrische Insektenvernichter oder spezielle Fallen aufstellen, um den Biergarten insektenfrei zu bekommen?

Ludwig Zeder liefert in seinem Blog nützliche und wissenswerte Informationen rund um das Thema „Biergarten insektenfrei“ und beschreibt faktenreich (und mit charmantem Unterhaltungswert), welche Arten von Insektenvernichtern es für Fliegen, Mücken und Wespen gibt, wie sie jeweils wirken, und welche Lösungen konkret im Außenbereich des Gaststättengewerbes Hilfe bieten. Auch die Frage nach idealen, d.h. vor allem unauffälligen Standorten der entsprechenden Fallen wird beantwortet. Schließlich soll nicht nur der Biergarten insektenfrei, sondern auch den Gästen ein ästhetisch einwandfreier Besuch in gepflegter Atmosphäre ermöglicht werden.

Nicht alles ist erlaubt
Auch solide Informationen über Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, Kosten und Leistung der verwendbaren Fabrikate beleuchtet der seit über 30 Jahren auf gewerbliche Insektenvernichter spezialisierte Münchner Unternehmer in seinem Beitrag. Im Rennen um den insektenfreien Biergarten müssen nicht zuletzt auch Preis und Aufwand stimmen, und so legt der „Biergarten insektenfrei“-Ratgeber besonderen Wert auf kostengünstige, langfristige und wartungsfreie Lösungen.

Abgerundet wird der Artikel durch eine gelungene Infografik, die jene Produkte vorstellt, die allen Ansprüchen Rechnung tragen, und die noch einmal alle Fakten und Vorteile der Insektenfallen vor Augen führt: von der Fangkapazität und Wirkungsdauer, über die Reichweite von Lockmitteln bis hin zu Einsatzorten beziehungsweise Montagemöglichkeiten.

Rundum ein guter, lesenswerter Ratgeber – seriös aber mit einem angenehmen Augenzwinkern, der alle wichtigen Informationen zum Thema „Biergarten insektenfrei“ versammelt und übersichtlich darstellt. Jeder Gastwirt, der seine Terrasse oder seinen Biergarten insektenfrei halten will, findet hier endlich nützliche Tipps und Hinweise.

Der Ratgeber ist kostenlos auf dem Blog von www.insektenvernichter.com abrufbar.

Bild als PDF im Großformat: Biergarten insektenfrei

Nichtraucherschutz – Welche Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

(lifePR) (Düsseldorf, ) Debatten über den Nichtraucherschutz stiften seit geraumer Zeit große Verwirrung. Verträgt ein thüringischer Nichtraucher mehr Qualm als ein bayerischer? Oder ist die Gesundheit eines Berliners lediglich weniger schützenswert als die eines Bewohners der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn? Da jedes Bundesland eigenständig über das Maß der Toleranz gegenüber dem blauen Dunst entscheiden kann, tappt ganz Deutschland mittlerweile sprichwörtlich im Nebel?“.

Damit Sie den vollen Durchblick behalten, haben die ARAG Experten eine Übersicht über die einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer zum Nichtraucherschutz zusammengestellt.

Baden-Württemberg
Gaststätten müssen über einen abgeschlossenen Raucherraum verfügen, Diskotheken über einen vollständig abgetrennten Nebenraum, wenn dort gequalmt werden soll. Ausnahme: Ein-Raum-Kneipen bis 75 m². Während das Rauchen in Festzelten erlaubt ist, ist es in Diskotheken zu denen Jugendliche unter 18 Jahren Zutritt haben, grundsätzlich verboten.

Bayern
Seit August 2010 gilt ein striktes Rauchverbot. Selbst im Oktoberfestzelt ist das Rauchen nicht mehr erlaubt!

Berlin
Hier kommt es auf die Größe des Gastraumes an: In Kneipen die kleiner als 75 Quadratmeter sind, darf geraucht werden, sonst nur in abgetrennten Raucherräumen. Dürfen Jugendliche unter 18 in eine Disko gilt Rauchverbot, müssen Sie draußen bleiben können separate Raucherräume eingerichtet werden.

Brandenburg
Hier kann eine Gaststätte das Rauchen erlauben, wenn sie nicht größer als 75 Quadratmeter ist, kein abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Ist eine Raumabtrennung möglich, darf in diesem Raum geraucht werden.

Bremen
Auch hier gilt: In Ein-Raum-Kneipen mit weniger als 75 m² darf geraucht werden, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. In größeren Gaststätten und Diskos ist das Rauchen nur in abgetrennten Nebenräumen zulässig. Bremen gibt sich außerdem relativ entspannt mit der Raucherlaubnis für Festzelte, Jahrmärkte und Volksfeste.

Hamburg
Hier dreht sich viel ums Essen: „Wird gegessen, wird nicht geraucht!“ könnte die Hamburger Regelung kurz lauten, denn alle Gaststätten, die kein Essen anbieten, können separate Räume zum Rauchen einrichten. Auch hier gilt: Ist die Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter, darf nur ohne Jugendliche unter 18 Jahren geraucht werden.

Hessen
Hessen gibt sich unkompliziert: Hier darf in Ein-Raum-Kneipen geraucht werden, ansonsten können Nebenräume eingerichtet werden. In vorübergehend aufgestellten Festzelten greift das Rauchverbot ebenso wenig wie bei geschlossenen Gesellschaften.

Mecklenburg-Vorpommern
Wie in Hessen darf in Nebenräumen und Ein-Raum-Kneipen geraucht werden. Nur in der Diskothek gilt ein strenges Rauchverbot.

Niedersachsen

Serviert eine Ein-Raum-Kneipe in Niedersachsen kein Essen, darf man dort rauchen, aber nur, wenn diese eindeutig als „Raucherkneipe“ deklariert ist und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Stehen Restaurant, Diskothek und Kneipen hingegen abgetrennte Räume zur Verfügung, ist dort das Rauchen erlaubt.

Nordrhein-Westfalen
Seit 1. Mai 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die einfache, aber strenge Regelung: Absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten, Diskotheken und Festzelten! Einzige Ausnahme: In Räumen, die ausschließlich privat genutzt werden, darf geraucht werden.

Rheinland-Pfalz
Auch dieses Bundesland macht es sich einfach: Haben Gaststätten und Diskotheken Nebenräume, können diese als Raucherräume bestimmt werden. In allen Gaststätten unter 75 Quadratmeter Fläche darf generell geraucht werden. Voraussetzung für die Raucherlaubnis ist aber immer ein deutlicher Hinweis.

Saarland
Hier gilt aktuell Folgendes: Geraucht werden kann in separaten Nebenräumen, einer inhabergeführten Gaststätte oder in der Ein-Raum-Kneipe, die kleiner als 75 Quadratmeter ist und keine Speisen anbietet. In Diskotheken darf in Nebenräumen geraucht werden, eine Altersbeschränkung gibt es hier nicht.

Sachsen
Sind keine Minderjährigen im Spiel, ist Rauchen erlaubt, allerdings nur in abgetrennten Raucherräumen, Spielhallen, Diskotheken und Ein-Raum-Kneipen mit weniger als 75 Quadratmeter. Zusätzlich darf im Rahmen von geschlossenen Gesellschaften, also etwa Familienfesten, geraucht werden.

Sachsen-Anhalt
Falls Minderjährige keinen Zutritt haben, darf in eingerichteten Raucherräumen von Gaststätten und Diskotheken geraucht werden. Dies gilt auch für Kneipen, die nur über einen Raum mit weniger als 75 Quadratmeter verfügen.

Schleswig-Holstein
Hier gelten dieselben Bestimmungen wie in Sachsen-Anhalt, lediglich Festzelte fallen nicht unter das Raucherschutzgesetz.

Thüringen
Gibt es einen separaten Raucherraum in Gaststätten, darf dort gequalmt werden, ebenso in Ein-Raum-Kneipen bis 75 Quadratmeter. Das gilt allerdings nur, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. Auch in Thüringischen Festzelten darf geraucht werden.

Erstellt von: ARAG