GEMA-Tarifreform für 2013 ausgesetzt

Übergangsregelung für 2013 gewährt Planungs- und Rechtssicherheit / Ulrich N. Brandl „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nach wie vor“

(lifePR) (Berlin / München, ) Die u.a. vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern massiv kritisierte „Tarifreform“ der GEMA wird 2013 ausgesetzt. „Endlich herrscht Planungssicherheit für unsere Betriebe, denn angesichts der ursprünglich angedachten, teils horrenden Gebührenerhöhungen, konnten viele Diskothekenbesitzer und Clubbetreiber keine Verträge mit Künstlern für das kommende Jahr abschließen, da die im Raum stehenden Summen nicht mehr beim Gast durchsetzbar gewesen wären“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, der hinzufügt: „Dies hätte unweigerlich ein Sterben vieler musikveranstaltender Betriebe nach sich gezogen.“
Dafür musste die für den DEHOGA verhandlungsführende Bundesvereinigung der Musikveranstalter der GEMA einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent für 2013 zugestehen. Für Discotheken und Clubs wird ab den 1. April 2013 nochmals ein weiterer Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (sogenannter Vervielfältigungszuschlag) ab dem 1. April 2013 entlastet. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.Bei der nunmehr erzielten Kompromisslösung handelt es sich um eine Übergangsregelung für das Jahr 2013 ohne Präjudiz für die Folgejahre. So ist auch ausgeschlossen, dass seitens der GEMA für das Jahr 2013 Nachforderungen geltend gemacht werden.In der gestrigen Anhörung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes erfuhren die Beteiligten, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Die Parteien haben dann die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Schiedsstellenspruchs eine tarifliche Neuregelung für 2014 zu finden.

Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab 1. Januar 2013.

Brandl stellt jedoch unmissverständlich fest: „Auch wenn das Verhandlungsergebnis einen klaren Erfolg für den Verband darstellt, sind unsere Hausaufgaben noch nicht erledigt. Nach wie vor sehen wir einen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“ Demnach fordert der DEHOGA Bayern entsprechende Klarstellungen im Urheberrechts- bzw. im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. So sollten Verwertungsgesellschaften ihre Tarife nicht mehr einseitig aufstellen dürfen; vorherige Verhandlungen mit den anerkannten Nutzervereinigungen sollten verpflichtend sein. Auch sollte die Durchführung eines aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, an dem neben dem Deutschen Patent- und Markenamt auch das Bundeskartellamt und die Nutzervereinigungen zu beteiligen sind, vor der Veröffentlichung neuer bzw. veränderter Tarife zwingend vorgeschrieben sein. „Nur so wäre bei bestehenden Monopolisten ein Schutz vor Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu gewährleisten“, sagt Brandl. Darüber hinaus sollte die Aufsicht durch das Bundeskartellamt weiter gestärkt werden und zugleich die staatliche Aufsicht der Verwertungsgesellschaften durch das Deutsche Patent- und Markenamt stringenter vollzogen werden. Ferner müsste der Gesetzgeber klarstellen, dass Gebührenerhöhungen, die von den Gesamtvertragsparteien in einem Gerichtsverfahren auf ihre Angemessenheit überprüft werden, bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht in Kraft treten und somit auch nicht von den Musiknutzern bezahlt werden müssen. Zu guter Letzt müsste, wenn Vergütungsforderungen verschiedener Verwertungsgesellschaften für dieselbe Nutzung zusammenkommen, für den Veranstalter in einem einzigen Verfahren die Höhe der insgesamt zu zahlenden Vergütung überprüfbar sein. Hierbei müssten die Gerichte die Aufgabe haben, eine Gesamtbelastungsgrenze festzulegen. „Wir werden das kommende Jahr nutzen, um hier gerechtere Lösungen für die Branche durchzusetzen“, stellt der DEHOGA Bayern-Präsident abschließend fest.

Die genaue Position des DEHOGA Bayern zur GEMA finden Sie unter www.dehoga-bayern.de/

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