Entstandenen Schaden vom Gast selbst reparieren lassen?

In einem Hotel kommt es vor, dass Gäste während ihrem Aufenthalt etwas beschädigen. Das Bild an der Wand, an dem man im Vorbeigehen hängen bleibt, das Schild auf dem Parkplatz, das beim Ausparken verbogen wird oder ein Kind, das die Wand mit einer Tafel verwechselt. In diesen Fällen muß der Gast den entstandenen Schaden ersetzen. Dies geschieht meist durch eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden dann reguliert.

Doch was ist, wenn der Gast den entstandenen Schaden selbst reparieren möchte? Den Bilderrahmen kleben, das Schild auf dem Parkplatz wieder gerade biegen oder die Wand selbst neu streichen?

In diesen Fällen Rät der DEHOGA-Rechtsexperte Jürgen Benad:
„Zusammengefasst lässt sich sagen, dass, sollte etwas von einem Gast beschädigt werden, natürlich Ersatz geleistet werden muss. Ob der Gastronom oder Hotelier es akzeptiert, dass der Gast, der den Schaden herbeigeführt hat, den Schaden selbst repariert, hängt sicherlich von der Art und dem Umfang des Schadens ab. Aus rein rechtlichen Gründen bestehen jedoch keine Ansprüche des schädigenden Gastes, den Schaden selbst beheben zu dürfen.“

Des weiteren muss der Gastronom und der Hotelier auch auf die Sicherheit der anderen Gäste achten. Nur eine Fachfirma kann eine Garantie abgeben, dass etwas auch den allgemeinen Sicherheitsvorschriften entspricht.

Wesentlich schwieriger liegt der Fall, wenn das Hotel auf Grund des Schadens für einen längeren Zeitraum das Zimmer nicht vermieten kann. Hier sollte man den Schaden auf jeden Fall über die Haftpflichtversicherung des Gastes regulieren lassen, da diese meist auch für den Ausfall aufkommt.

Bild: dextüra/Newspress.de