Urteil des Bundesfinanzhofs privilegiert Junk-Food
(lifepr) München, 25.01.2012, Bei Caterern gilt bei Standardspeisen wie Pommes und ähnlichem Fast Food der reduzierte Mehrwertsteuersatz, bei Forellenfilets und Fruchtspießen werden 19 Prozent fällig / DEHOGA-Bayern-Präsident Brandl: „Nicht nur aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit,...
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