Was ist Marketing, & wieso wird es immer wichtiger?

Vorweg, Marketing ist vor allem eins: extrem vielfältig.

Marketing ist hingegen vieler Meinungen, nicht nur ein plumper Begriff für Werbung. Marketing umfasst ein weitaus größeres Spektrum, es handelt sich dabei viel mehr um einen Überbegriff von Werbung, Promotion, Vermarktung, Public Relations und Verkauf, um nur ein paar zu nennen. Um es mit einem Satz zusammenfassend definiert: „alle Aktivitäten eines Unternehmens – in Werbung, Marktanalyse und gezielter Produktentwicklung -, die das Ziel haben, den Absatz zu erhöhen.“

Das zeigt schon mal wie groß das Spektrum von Marketing ist, und somit sicher auch welches Potenzial in Marketing steckt. Dementsprechend ist Marketing in einem Unternehmen auch immer mit der Analyse, Planung, Umsetzung und Kontrolle von Unternehmensaktivitäten verbunden.
Marketing ist also eine zentrale Funktion der Unternehmensführung, und damit wichtiger Bestandteil der Betriebswirtschaft, somit für jeden zukunftsorientierten Gastronomiebetrieb unumgänglich. Man könnte hier wahrscheinlich noch seitenweiße schreiben.

Nun zu dem Punkt, wieso es in Zukunft immer wichtiger wird!
Henry Ford sagte einmal: „Wer nicht wirbt, der stirbt.“ Lassen Sie es uns am besten an einem Praxisbeispiel festmachen. Ein Hotelier möchte ein Hotel eröffnen. In der Welt ohne Marketing wäre nicht klar welche Leistungen es überhaupt gibt, ob die erbrachten Leistungen überhaupt von dem Gast gewünscht, oder erfüllt werden können. Gegebenenfalls es kommt rein zufällig überhaupt jemand an dem neuen Hotel vorbei, und nimmt es überhaupt als Hotel war, oder auch nicht. Dazu kommt das der Gast, auch noch das Bedürfnis haben muss überhaupt an dem Standort zu übernachten. Da wir in einer Welt leben wo alles im Überfluss vorhanden ist, müssen Sie auf sich aufmerksam machen, sich Ihren potenziellen Gästen
präsentieren, woher sollen die Gäste wissen, dass es Sie gibt? Gehen Sie von sich selber aus, Sie wollen ein paar Tage wegfahren, was tun Sie? Nahezu alle anderen und Sie bestimmt auch, geben es bei Google ein, vielleicht noch mit Kategorisierung oder Preis und gewünschter Gegend. Jetzt zeigt die Suchmaschine Ihnen 687 mögliche Hotels. Sein Sie ehrlich wie viel schauen Sie an? Wenn sie die ersten 10 ernsthaft anschauen ist es schon extrem viel.

Somit sollten Sie lieber sichergehen, dass Sie unter den ersten 5 sind, und von Ihrem potenziellen Gast auch gesehen werden und wahrgenommen werden! Wie schon oben erwähnt, das Angebot wir stätig größer, daher wird Marketing für zukunftsorientierte gastronomische Betriebe immer
wichtiger !!

Der Beitrag wurde von Andreas Seiler / AN.SA Marketing zur Verfügung gestellt.

Bild: ©AN.SA Marketing

Grippewelle: Was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten

ARAG Experten beantworten die dringendsten Fragen der Arbeitnehmer

Düsseldorf, 09.03.2018 (lifePR) – Die Grippewelle rollt! Die Medien melden mehr als 42.000 neue Infektionen in nur einer Woche. Doch müssen diejenigen, die es erwischt hat, in jedem Fall zuhause bleiben? Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Um zu klären, wie das im Alltag aussieht, beantworten ARAG Experten dringende Fragen zum Thema.

Mich hat die Grippe voll erwischt – ich bin krankgeschrieben. Was ist, wenn mein Chef mich beim Einkaufen sieht?

Der Gang in den Supermarkt oder die Apotheke ist i.d.R. erlaubt. ARAG Experten warnen allerdings vor ausgedehnten Shoppingtouren, die sind tabu. Wer sich dabei erwischen lässt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung.

Darf ich trotz Krankschreibung Sport treiben?

Das kommt darauf an. Hat der Arzt Bettruhe verordnet, sollten sich auch Fitnessfanatiker daran halten. Bei weniger schweren Erkrankungen können Spaziergänge an der frischen Luft heilungsfördernd sein. Dagegen ist ebenso wenig einzuwenden wie gegen leichte Gymnastik. Sicherheitshalber sollte aber das Okay des Arztes eingeholt werden.

Darf ich die drohende Langeweile zuhause z. B. mit einem Kinobesuch bekämpfen?

So lange die Genesung nicht gefährdet wird, ist – je nach Krankheit – ein Kino- oder Restaurantbesuch laut ARAG Experten durchaus in Ordnung. Wer jedoch z.B. wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im Fastfood-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Was ist zu beachten, wenn mich die Grippewelle im Urlaub erwischt?

Das ist in der Situation besonders ärgerlich. Aber zum Glück zählen die Krankheitstage nicht als Urlaub. Der Urlaubsanspruch verlängert sich vielmehr um die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist und diese Tage können zu einem späteren Zeitpunkt als Urlaub genommen werden.

Wichtig: Der Arbeitgeber sollte unbedingt schnellstmöglich (z.B. Fax, Email, Telegramm) informiert werden. Ferner muss der Arbeitnehmer Adresse und Telefonnummer hinterlassen, unter der er erreichbar ist. Außerdem muss die Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden.

Darf ich eine lange geplante Reise trotz einer Krankschreibung antreten?

Reisen, die den Heilungsprozess fördern, sind grundsätzlich erlaubt. Wer also z.B. wegen eines Bronchialkatarrs krankgeschrieben ist, darf ruhig einige Tage an der Nordsee durchatmen. Es ist auf jeden Fall ratsam, den Arzt zur Sicherheit zu fragen und sich die Reise von ihm genehmigen zu lassen. Wilde Partynächte am Ballermann sind dagegen der Genesung alles andere als zuträglich und verbieten sich damit eigentlich von selbst.

Durch die Grippewelle ist die Personaldecke vielerorts sehr ausgedünnt. Kann ich trotz Krankschreibung aushelfen?

Solidarität mit den überlasteten Kollegen ist sicher löblich. Man befindet sich allerdings sehr schnell in der rechtlichen Grauzone, wenn man trotz Krankschreibung im Job einspringt. Denn ein Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird.

Ab wann muss dem Arbeitgeber die Krankschreibung vorliegen?

ARAG Experten raten erkrankten Arbeitnehmern dringend, den Chef, das Sekretariat oder die Personalstelle sofort zu verständigen. Sofort heißt, an dem Morgen des ersten Tages der Erkrankung. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Tag vorzulegen. Wichtig: Arbeitsvertraglich kann auch geregelt sein, dass der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag ein Attest vorzulegen hat. Das Bundesarbeitsgericht stellte auch fest, dass der Arbeitgeber bereits nach dem ersten Tag ein Attest verlangen kann, wenn er befürchtet, von seinen Angestellten getäuscht zu werden. Dafür ist nicht einmal ein begründeter Verdacht nötig, nach dem der Arbeitnehmer schon in der Vergangenheit Erkrankungen nur vorgetäuscht hätte (BAG, Az.: 5 AZR 886/11).

Was sind die Regeln, wenn nicht ich selbst, aber mein Kind erkrankt ist?

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Vergütung, wenn er seine Arbeitsleistung für einen unerheblichen Zeitraum nicht erbringen und dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann. Eine solche Situation liegt z. B. bei der eigenen Hochzeit, Todesfällen im engsten Familienkreis, der Wahrnehmung von Gerichtsterminen oder auch bei der Erkrankung des Kindes vor. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Erkrankung eines Kindes unter acht Jahren ein Zeitraum von fünf Arbeitstagen als so genannte „vorübergehende Verhinderung“ als angemessen angesehen worden. Demnach müsste der Arbeitgeber für fünf Arbeitstage das Gehalt zahlen und kann dafür keine Gegenleistung (z.B. in Form von nachträglichen Überstunden) verlangen. Doch Vorsicht! § 616 BGB ist laut ARAG Experten in einem Arbeits- oder Tarifvertrag abdingbar, d. h. diese Regelung kann vertraglich ausgeschlossen werden.

Bild: ©hogapr

Deutscher Gastro-Gründerpreis 2018: Fünf Gewinner überzeugen live

Hauptpreis für ‚ISLA Berlin‘ – Fachpublikum wählt bestes Gründerkonzept auf der INTERNORGA

Brodelnde Stimmung, Gründergeist und tosender Applaus: Am 9. März 2018 wurden die fünf Gewinner des Deutschen Gastro-Gründerpreis 2018 auf der INTERNORGA in Hamburg ausgezeichnet. Die Newcomer-Konzepte wurden während der Live-Pitches, moderiert von TV-Koch Tim Mälzer, vom Fachpublikum auf der INTERNORGA gefeiert. Dabei überzeugt das Team von ‚ISLA Berlin‘ die Massen und erhält im Live-Voting den Hauptpreis. Die fünf Gewinnerkonzepte beeindrucken mit urbanen Monokonzepten rund um Streetfood aus aller Welt, alternativen Lösungsansätzen für brennende Branchenprobleme und mit technologischen Innovationen. Im Mittelpunkt steht die Gastronomie als Ort des kosmopolitischen Miteinanders und der Offenheit für neue Ideen.

Hamburg Messe und Congress INTERNORGA 2018

HAUPTGEWINNER

ISLA Berlin: Essensreste auf dem Teller – von Gastwirtschaft zu Kreislaufwirtschaft
Hermannstraße 37, 12049 Berlin, Deutschland – https://www.facebook.com/Islacoffeeberlin – Film: https://youtu.be/7-r92-eJiLY
Peter Duran und Philipp Reichel regen zum Umdenken an: Zero Waste und Kochen mit geretteten Lebensmitteln sind ein erster Schritt zu nachhaltiger Wirtschaft. ‘ISLA Berlin’ setzt auf Kreislaufwirtschaft: Alles wird verarbeitet, nichts weggeworfen – aus nicht genutzter aufgeschäumter Milch für Kaffeespezialitäten werden Joghurt und Ricotta hergestellt. Das ausgeklügelte Kreislaufsystem bremst einen der größten Kostentreiber in der Gastronomie aus: den Wareneinsatz. Die Jury lobt dieses unprätentiöse Unternehmenskonzept, das vorbildhaft Genuss mit reduziertem ökologischen Fußabdruck und fairem Handel lebt.

El Feo: Österreichisch-mexikanisches Trio überzeugt mit Wiens erster Mezcalería
Breitenfelder Gasse 22/3, 1080 Wien, Österreich – http://elfeo.at – Film: https://youtu.be/dRc5Mo889TQ
Herzblut, rare Mezcales und authentisches nordmexikanisches Streetfood für Wien: Ursula Varela Leyva, Daniel Varela Leyva und Alberto Ortega Cesena teilen ihre tiefe Liebe zur mexikanischen Kultur, zum Streetfood und zu den Getränken des mittelamerikanischen Landes. Diese bringen sie den Wienern im ‘El Feo’ – auf Deutsch ‘Der Häßliche’ – näher und begeistern bereits ein Stammpublikum. Die Jury zeichnet die Authentizität des urbanen Konzepts fern jeglicher Klischees, das Engagement und den Wagemut des Gründerteams aus, die erste Mezcalería und Taqueria in Österreich zu eröffnen.

Freigeist: Digitale Hilfe für die Gastronomie – wenn Inklusion Mensch und Magen berührt
Eröffnung für Juli 2018 geplant in Überlingen am Bodensee, Deutschland – Film: https://youtu.be/OVa0bpMG0tk
Soziales Engagement trifft auf technologische Innovation: Das Bistro-Konzept ‘Freigeist’ bietet ein multimediales Erlebnis und fördert Inklusion. Im Nudel-Bistro von Michael Thieke und Reinhard Wein arbeiten Menschen mit kognitiven Schwächen, die sich Rezepturen und Zubereitungsschritte schwer merken können. Mit Hilfe einer ‚digitalen Prothese’ bereiten sie die Speisen direkt vor den Augen der Gäste zu. Der multimedial, edukative Lösungsansatz birgt für die Jury das Potenzial, ungelernten Kräften die Arbeit in der Gastronomie zu erleichtern und so dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Sando & Ichi: Japanisches Fusion-Food verschmilzt Lebenswelten – essen, arbeiten, kreativ sein
Lange Reihe 27, 20099 Hamburg – http://sandoichi.de – Film: https://youtu.be/-6WloO1tsSY
Authentisches japanisches Streetfood – damit erobern ‘Sando & Ichi’ in Hamburg ein begeistertes Publikum. Das japanische Fast-Casual-Restaurant ist der Beginn einer größeren Vision: Mit den ‘KOJO People’ wollen die Gründer Juuga Sakai und Jamin Mahmood ein Kreativhaus mit Gastronomie, Einzelhandel, Co-Working und Do-it-Yourself-Workshops schaffen. Die Jury prämiert das innovative Konzept um den inspirierenden dritten Ort, in dem vielfältige Begegnungsmöglichkeiten ein Zuhause finden, um damit einen Ausgleich im Zeitalter der Digitalisierung zu schaffen.

UNDERDOCKS: Fisch-Fastfood mit Anspruch – die Retter der Fischbude
Neuer Kamp 13, 20359 Hamburg – http://under-docks.de – Film: https://youtu.be/q1gVdm8o1y0
Fischbude neu erfunden: Zwei junge Hamburger Jungs zogen aus, um dem Fischbrötchen wieder Popularität zu verleihen. Mit Underdocks wollen Burhan Schawich und Samet Kaplan die gute alte Fischbude vor dem Aussterben retten und sie ins Zeitalter des #foodporn katapultieren. Schnell und gleichzeitig stilvoll füllen maritime Köstlichkeiten von Pulled Lachs Roll, Ceviche bis hin zu Backfisch & Chips die Teller. Die Jury überzeugte das sympathisch-freche Gründerteam, das mit seinem Gründungskonzept Innovation und Tradition vereint und authentisches junges Hamburger Hafenflair versprüht.

Beim Deutschen Gastro-Gründerpreis erwarten die fünf Gewinner neben Ruhm und Ehre vor allem echte Hilfe durch Startfinanzierung, Mentorship, Beratung und essenzielle Sachpreise.

Alle fünf Finalisten gewinnen ein Siegerpaket im Wert von je über 10.000 Euro:

•2.500 Euro Startkapital
•Einjährige Begleitung durch einen Mentor aus dem Jurykreis
•Zweijährige Gast-Mitgliedschaft im Leaders Club Deutschland
•Gründungsberatung durch die ETL ADHOGA
•Teilnahme am INTERNORGA Kongress ‚Internationales Foodservice-Forum‘
•Gastro-Kasse von orderbird inklusive Jahreslizenz, iPad Air und Kartenlesegerät
•1.000 Euro Gutschein für VEGA Gastronomiebedarf
•1.000 Euro Gutschein für ein Melitta-Kaffeesystem
•Zweiwöchige Gast-Station im Popup-Konzept LADEN EIN
•Professionelles Foto-Shooting für Pressebilder
•Mediale Unterstützung

Der vom Fachpublikum erkorene Hauptgewinner erhält außerdem:
•10.000 Euro als Startkapital gesponsert durch die Gastro Academy
•eine 40-stündige Beratung im Wert von 5.000 Euro durch den Leaders Club Deutschland zur Weiterentwicklung des eigenen Konzepts
•die Teilnahme an den internationalen Foodservice-Events im Rahmen der INTERNORGA
•die Teilnahme an der Radeberger-Trendreise nach New York

Claudia Johannsen, Geschäftsbereichsleiterin bei der Hamburg Messe und Congress GmbH, zeigt sich begeistert: “Wir und das Fachpublikum sind ganz mitgerissen von der Überzeugungskraft, dem Herzblut und den innovativen und neuen Gastro-Ansätzen, die die fünf Gewinner in den Live-Pitches gezeigt haben. Für die Newcomer ist die INTERNORGA als internationaler Branchentreffpunkt die perfekte Präsentationsfläche für Trends und um wichtige Branchenkontakte zu knüpfen.”

Patrick Rüther, Vorstand des Leaders Club Deutschland, bestätigt: “Beim Deutschen Gastro-Gründerpreis erhalten Start-ups eine Bühne und stärken mit ihren Impulsen die Innovationskraft unserer Branche. Wir bieten ihnen ein Netzwerk und sie profitieren von den Erfahrungen und dem Know-how erfahrener Macher.” Die fünf ausgezeichneten Gastro-Start-ups behaupteten sich mit ihrer Gründungsidee im Wettbewerb gegen mehr als 460 Teilnehmer.

“Wir freuen uns, dass wir mit der Unterstützung aus der Szene den Nachwuchs fördern und Sichtbarkeit für die erstarkende Gründerkultur in der Gastronomie schaffen”, ergänzt Jakob Schreyer, Gründer von orderbird, dem führenden iPad-Kassensystem für die Gastronomie.

Der Deutsche Gastro-Gründerpreis wird veranstaltet von der INTERNORGA (http://www.internorga.com), dem Leaders Club Deutschland (http://www.leadersclub.de) und orderbird (https://www.orderbird.com). Unterstützt und gefördert wird der Wettbewerb von den Branchenunternehmen Radeberger, VEGA, ETL ADHOGA, Laden Ein, Melitta, Concardis sowie der Gastro Academy. In diesem Jahr haben mehr als 460 Gastronomiegründer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an dem Startup-Wettbewerb teilgenommen. Weitere Informationen unter https://www.gastro-gruenderpreis.de.

Bild: Preisverleihung auf der INTERNORGA (c) Rolf Otzipka für INTERNORGA/Messe Hamburg

Thomas H. Althoff erhält Auszeichnung auf der eat! berlin 2018

Thomas H. Althoff wird für sein Lebenswerk geehrt:
Ausnahmehotelier erhält Auszeichnung im Rahmen der eat! berlin 2018

BERLIN/MÜNCHEN, 5. März 2018 (w&p) – Ehrung für Thomas H. Althoff: Beim diesjährigen Feinschmeckerfestival „eat! berlin“ wurde der Ausnahmehotelier mit dem Preis für das Lebenswerk ausgezeichnet. Der Award würdigt Menschen, die Deutschland auf kulinarischer Ebene erheblich beeinflusst haben. Vorgänger in dieser Kategorie waren wichtige Akteure der Gastronomie wie Eckart Witzigmann, Alfred Bioleck oder Harald Wohlfahrt.

Zum siebten Mal in Folge wurde das Food-Festival eat! berlin gebührend gefeiert. Die Veranstaltung ist längst fester Bestandteil im kulinarischen Terminkalender der deutschen Hauptstadt und fand dieses Jahr vom 23. Februar bis 4. März 2018 statt. Während der Abschlussveranstaltung im Waldorf Astoria Berlin wurden etablierte Köche, Nachwuchstalente und Meinungsbildner der Kulinarik bei einer Preisverleihung gekürt.

So auch Thomas H. Althoff, der auf eine beispiellose Karriere in der Hotellerie zurückblicken kann. Seine Erfolgsgeschichte begann bereits mit 21 Jahren, als er sein erstes 40-Zimmer-Domizil pachtete. Heute leitet er eines der besten Hotelunternehmen der Welt: die Althoff Hotels mit legendären Domizilen, international einzigartiger Gourmet-Kompetenz und aktuell zwei erfolgreichen Marken mit höchstem Qualitätsanspruch. In der Fünf-Sterne-Luxusmarke Althoff Hotel Collection vereint der passionierte Gastgeber Grandhotellerie und Haute Cuisine. Flaggschiffe sind Schloss Bensberg in Bergisch Gladbach und das Seehotel Überfahrt am Tegernsee. Hier kochen mit Joachim Wissler und Christian Jürgens insgesamt zwei von elf deutschen Drei-Sterne-Chefs. Mit der AMERON Hotel Collection bietet Althoff Hotels eine eigene Qualitätsmarke für den gehobenen Vier-Sterne-Bereich. Im Portfolio finden sich Smart Business-, Resort- und Boutique-Hotels. Frische Farben, smarte Eleganz, und maßgeschneiderte Kunstkonzepte machen jedes AMERON Haus zum Unikat, zum individuellen Art Lifestyle Hotel. In nächster Zeit folgen mehrere Openings dieser Marke. Dieses Jahr eröffnet ein neues Haus in der Finanzmetropole Frankfurt, 2019 dann das AMERON Hotel Motorworld München sowie ein Resort in Hohenschwangau, am Fuße von Schloss Neuschwanstein.

„Es ist mir eine große Ehre, dass ich für diesen Preis auserwählt wurde“, so Thomas H. Althoff. „Mit Gründung der Marke Althoff Hotels konnte ich einen langersehnten Traum verwirklichen. Der Erfolg dieser Marke gilt vor allem unseren Mitarbeitern, die jeden Tag ihr Bestes geben, die Wünsche unserer Gäste zu erfüllen“, fügt er hinzu.

Über die Althoff Hotels
Seit über 20 Jahren stehen die Althoff Hotels – gegründet und auch heute geführt von Thomas H. Althoff – für herausragende Kulinarik, exzellente Gastlichkeit und stilvolles Design, kombiniert mit Serviceleistungen höchster Qualität. Zur Gruppe mit Firmensitz in Köln gehören aktuell zwei Marken. Die Althoff Hotel Collection mit sechs Luxushotels in Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Sowie die AMERON Hotel Collection mit acht Vier-Sterne-Hotels in Deutschland und der Schweiz. Drei neue AMERON Häuser werden 2018/2019 in Frankfurt, Hohenschwangau und München eröffnen. Weitere Informationen unter www.althoffhotels.com.
Foto: Thomas H. Althoff / Althoff Hotels