Charity Auktion für ein Weltklasse- Gourmetmenü

London, 29. April 2010 – Ab heute haben Sie die einmalige Chance, das Menü ihres Lebens in einem der 50 weltbesten Restaurants in einer eBay Charity Auktion zu ersteigern.
Die „S.Pellegrino World’s 50 Best Restaurants Awards – die gern als “Oscar-Verleihung“ der weltweiten Gastronomieszene bezeichnet werden – wurden am Montag, den 26. April 2010 in der Londoner Guildhall veranstaltet. Erlöse dieser Aktion gehen an die Hilfsorganisation Action Against Hunger, die in 40 Ländern der Welt Leben rettet, unter anderem in Haiti.
In Deutschland können Sie ein  9-Gänge-Menu  im Aqua in Wolfsburg gewinnen, inclusive einer Uebernachtung im Ritz-Carlton Hotel und eines Champagner Aperitif in der Kueche mit Chefkoch Sven Elverfeld. Im Gourmet Restaurant Vendome im  Grandhotel Schloss Bensberg koennen Gourmets zudem ein Mahl fuer zwei inclusive Wein gewinnen, und in Harald Wohlfahrt’s Restaurant Schwarzwaldstube koennen Sie ein Mahl fuer zwei inclusive Übernachtungen im exklusiven Hotel Traube Tonback ergattern.  
Machen Sie mit und lassen Sie sich diese einmalige Chance nicht entgehen, in einer der besten Restaurants der Welt unvergessliche Stunden zu erleben — das Mindestgebot ist €0.99!!! 

Gebote können ab jetzt abgegeben auf eBay abgegeben werden: http://myworld.ebay.co.uk/actionagainsthungeruk

Doppelbett mit zwei Zustellbetten ist zulässig

Doppelbett Dieter Schütz(lifepr) Düsseldorf, 28.04.2010 – Im Juli 2008 buchten drei Erwachsene und ein Kind eine vierzehntägige Urlaubsreise. Als sie am Urlaubsort ankamen, fanden sie in dem Schlafzimmer ein Doppelbett vor. Darüber hinaus wurden ihnen zwei Einzelbetten hinzugestellt. Nach ihrer Rückkehr verlangten sie eine Reisepreisminderung von 50 Prozent sowie Schadenersatz wegen entgangener Urlaubszeit in Höhe von 1.500 Euro. Sie hätten durch die zwei zusätzlichen Einzelbetten wie in einer Sardinenbüchse gelegen. Das aufgerufene Gericht wies die Klage ab. Ein Minderungsanspruch wegen des angeblich zu engen Bungalows stand den Reisenden nicht zu. Ausweislich der Reisebestätigung schuldete das Reiseunternehmen einen Bungalow mit einem Schlafzimmer zur Gartenseite, in dem vier Personen übernachten können. ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht erwartet werden kann, ein Schlafzimmer mit zwei Doppelbetten zu erhalten. Die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten war daher als vertragsgerecht anzusehen (AG München, Az.: 113 C 11690/09).

Die Texte zu ARAG Recht schnell finden Sie im Internet unter http://www.arag.de/…

Foto: Dieter Schütz /pixelio.de