Kennzeichnungspflicht für Alkohol in Speisekarten #APRILSCHERZ
Neue EU Verordnung zur Kennzeichnungspflicht von Alkohol auf Speisekarten.
Für das zweite Quartal hat die EU eine weitere Neuerung eingeführt. So soll nun auch auf Getränkekarten, die alkoholische Getränke anbieten, ein deutlicher Warnhinweis angebracht werden.
Dieser soll lauten: Der regelmäßige Genuss von Alkohol kann zu Abhängigkeit führen.
Die Schriftgröße muss der des Alkohols in der Getränkekarte entsprechen. (nicht kleiner gedruckt) und auch auf jeder Seite stehen, die alkoholische Produkte enthält.
Diese neue Verordnung dient dem Schutz der Bevölkerung und soll Menschen mit Alkoholproblemen stärker beim Erkennen ihrer Sucht helfen.
In Zukunft ist es ebenfalls verboten, Getränke als Gesund zu kennzeichnen (Verdauungsschnaps), um auch hier keinen Anschein zu erwecken, dass ein alkoholisches Getränk gesundheitliche Vorteile hat.
Wie auch schon die Tabakindustrie befürchten nun auch die Produzenten von Wein, Bier und Schnäpsen, dass sie dadurch Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.
Wie und ab wann entsprechende Kontrollen durchgeführt werden sollen steht noch nicht fest.
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