Goldmedaillen, Bestnoten, Michelin Sterne: Traube-Nachwuchs auf Erfolgskurs

Die Traube Tonbach im Schwarzwald setzt seit Jahrzehnten auf höchste Ausbildungsqualität und gilt als Talentschmiede der Branche. Der Nachwuchs des Traditionshotels stellte sein Können 2015 eindrucksvoll unter Beweis. Jetzt wurde Alix Weigel als Deutschlands beste Auszubildende im Hotelfach ausgezeichnet, während Jungköchin Nina Beck bei den Deutschen Jugendmeisterschaften der Köche im November gleich zwei Goldmedaillen holte.

98752cd95679f519_400x400arBAIERSBRONN, 18. Dezember 2015 – „Junge Talente verdienen es, gefördert zu werden – da gibt es kein Wenn und Aber, denn die nächste Generation kompetenter Mitarbeiter ist unsere Zukunft. Die gastronomische Ausbildung sehen wir als eine Art Generationenvertrag“, erklärt Heiner Finkbeiner, Inhaber der Traube Tonbach, seine Rolle als Ausbilder in der Spitzenhotellerie. Rund 80 Auszubildende werden fortwährend in seinem Fünf-Sterne-Superior-Hotel für ihren Berufseinstieg fit gemacht und danken den Einsatz mit regelmäßigen Auszeichnungen. So wurde Alix Weigel vom Bundesverband der Industrie- und Handelskammer als beste Prüfungsteilnehmerin im Hotelfach geehrt. Die 21-Jährige schloss ihre Ausbildung mit Zusatzqualifikation Hotelmanagement 2015 mit landesweiter Bestnote ab. Welche Bedeutung der nationalen Bestenehrung beigemessen wird, betonte auch Bundesjustizminister Heiko Maas in seiner Ansprache beim Festakt in Berlin am vergangenen Montag.

Beim Köche-Nachwuchs brillierte 2015 ebenfalls eine Auszubildende des Feinschmeckerhotels auf ganzer Linie: Nina Beck startete ihr Jahr bereits im März mit einem Titel, indem sie sich beim Kochwettbewerb der Meistervereinigung „Die 10 Besten“ gegen neun männliche Mitbewerber durchsetzte. Im Sommer sicherte sich die 22-Jährige nicht nur den ersten Platz bei den Abschlussprüfungen unter den Köchen der IHK Nordschwarzwald, sondern gewann auch die Meisterschaft Baden-Württemberg, mit der sie ihr Ticket für die Bundesmeisterschaft in Bonn löste. Mit Bravour bestand sie dort die Theorie- und Praxisaufgaben und wurde von der Dehoga als Deutsche Jugendmeisterin der Köche geehrt. Neben dieser persönlichen Goldmedaille holte Beck zusammen mit ihren Kolleginnen auch den Mannschaftssieg für Baden-Württemberg und ging als Punktbeste aller gastronomischen Ausbildungsberufe hervor.

„Diese großartigen Erfolgsgeschichten sind sehr wichtig – für das eigene Selbstvertrauen und das Team, aber auch wegen ihrer Strahlkraft auf andere. Mehr denn je ringt unsere Branche um gute Mitarbeiter, Nachwuchsmangel ist selbst in namhaften Betrieben keine Seltenheit mehr. Wir verstehen es deshalb als eine unserer wichtigsten Aufgaben, junge Auszubildende in ihrer Entscheidung für das Gastgewerbe zu bestärken und ihnen interessante Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen“, verdeutlicht Renate Finkbeiner. Für dieses Engagement zeichnete der Gault Millau sie zusammen mit ihrem Mann als „Hoteliers des Jahres“ aus.

Viele der ehemaligen Traubianer sind heute weltweit in verantwortungsvollen Positionen in der Hotellerie tätig oder brachten es als Koch mit eigenen Auszeichnungen von Gault Millau und Michelin an die Spitze der Gourmetszene. Aus der Tonbacher Talentschmiede und dem Kader der Schwarzwaldstube gingen bis jetzt allein 70 Michelin Sterne hervor. Auch die aktuelle Ausgabe des Guides gab Anlass zur Freude: Wohlfahrt-Schüler Kevin Fehling gelang mit seinem neuen Restaurant der direkte Wiedereinstieg bei drei Sternen und Thomas Schanz, einst Auszubildender des Luxushotels, sicherte sich in Piesport an der Mosel einen Platz in der Zwei-Sterne-Liga.

Die Chance, von den Besten ihrer Zunft zu lernen, möchte auch Nina Beck bestmöglich nutzen. Durch die erfolgreichen Wettbewerbe schaffte das junge Talent aus Marktredwitz etwas, das nur sehr wenigen Berufseinsteigern mit dem ersten Job nach der Kochausbildung gelingt: Sie kocht künftig an der Seite von Drei-Sterne-Koch Harald Wohlfahrt im Team der Schwarzwaldstube. „Besser hätte das Jahr nicht laufen können“, freut sich die zweifache Goldköchin. „Harald Wohlfahrt ist mein großes Vorbild als Koch.“

Bild: Das Team Baden-Württemberg mit Köchin Nina Beck, der besten Hotelfachfrau Lisa Dieterle (r) und der Erstplatzierten bei den Restaurantfachleuten Lisa Kuttner (c) Christoph Beck

Fernseher in Hotelzimmer nicht grundsätzlich GEMA-pflichtig

Eine Hotelbetreiberin in Berlin sollte für die Fernseher, die auf den Gästezimmern stehen, GEMA-Gebühren bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass für Fernseher, die das TV Programm über eine Zimmerantenne empfangen, keine Gebühren zu zahlen sind.

Die Beklagte betreibt in Berlin ein Hotel. Sie hat 21 Zimmer des Hotels mit Fernsehgeräten ausgestattet. Die Fernsehgeräte verfügen über eine Zimmerantenne, mit der das digitale terrestrische Fernsehprogramm (DVB-T) unmittelbar empfangen werden kann.

Die Klägerin ist der Ansicht, die Beklagte habe durch das Bereitstellen der Fernsehgeräte in das Recht der Urheber und Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke und Leistungen eingegriffen. Sie hat die Beklagte auf Zahlung einer Vergütung für den Zeitraum vom 1. Juni 2010 bis zum 30. Juni 2011 in Höhe von 765,76 € in Anspruch genommen.

Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben. Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat durch das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten, mit denen Gäste des Hotels ausgestrahlte Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne empfangen können, nicht in die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen eingegriffen. Sie hat dadurch weder das Senderecht (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 UrhG* iVm § 20 UrhG**) noch das Recht der Wiedergabe von Funksendungen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 5 UrhG* iVm § 22 Satz 1 UrhG***) und auch kein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe verletzt.

Der Betreiber eines Hotels, der – wie die Beklagte – die Gästezimmer lediglich mit Fernsehgeräten ausstattet, mit denen die Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne empfangen werden können, gibt die Fernsehsendungen daher nicht wieder und schuldet keine Urhebervergütung.

Quelle und weitere Infos: kostenlose-urteile.de
Bild: hogapr