Der BVGG wehrt sich gegen Sperrzeitverlängerung

Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) in Nordrhein-Westfalen fordert die Rücknahme der Sperrzeitverlängerung in Münster und allen anderen Städten in NRW. 

Nordrhein-Westfalen hat zum 1. August 2001 die Sperrzeiten auf eine sogenannte „Putzstunde“ von 5.00 bis 6.00 Uhr reduziert. Kommunale Regelungen finden statt. Eine bewusste Benachteiligung der Gastronomie wird seitens des BVGG nicht akzeptiert. Das gesamte Ausgehverhalten hat sich in den letzten Jahren verändert und nach hinten verlagert. Beginnt teilweise sogar erst um Mitternacht. Kurze Sperrzeiten fördern stufenweises Gästeaufkommen und nicht “Spitzenzeiten”, wie es jetzt auch in Münster der Fall sein wird. Gäste werden sich den nächsten Betrieb mit längerer Öffnungszeit suchen und dort geht alles dann von vorne los. Nachtschwärmer werden somit in die öffentlichen Bereiche gedrängt. Das Verhalten unkontrollierbar und gereizter.

Düsseldorf hat aus diesem Grunde Ende 2009 die Sperrzeitregelung sogar aufgehoben.  Selbst die Stadt Essen hat keine allgemeine Sperrzeit für Schank-und Speisewirtschaften. Und in Dortmund werden Überlegungen angestellt, die Sperrzeit ebenfalls aufzuheben. Alle Ausgehfreudigen müssen, nach Meldungen jetzt in Münster, Rechnung tragen, wenn die Sperrzeit nicht wieder verkürzt wird. Obwohl die Auslöser im öffentlichen Raum einzelne alkoholisierte Personen oder kleinere randalierende Gruppen sind. Die Thematik im öffentlichen Raum wird komplett auf dem Rücken der Gastronomen ausgetragen. Bei allem Verständnis für die Nachtruhe der Anwohner: Wissen Anwohner tatsächlich, dass gerade diese “Einzelnen” aus einer bestimmten Gastronomie kommen und nicht von einer privaten Party? Sind auch hierfür die Inhaber der Gastronomien verantwortlich, was im öffentlichen Raum oder sogar 300 m entfernt passiert? 

Gastronomen haben keine Polizeigewalt. Das Hausrecht endet an der Tür bzw. Grundstücksgrenze. Trotz allem helfen die Gaststättenbetreiber mit und mahnen ihre Gäste zur Ruhe im Außenbereich.Die Ausgehkultur in Münster ist durch die Sperrzeitenverlängerung massiv bedroht und wird aller Voraussicht nach ein Gastronomiesterben nach sich ziehen. Existenz-und Arbeitsplatzvernichtungen sowie fehlende Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Münster wären dann die Folge. 

Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. appelliert an ein bewussteres Miteinander, Toleranz und gegenseitige Rücksichtsnahme von Anwohnern und Gästen. Ziel sollte ein für Studenten, Bürger und Touristen attraktives Münster mit gesunder Ausgehkultur und ohne Imageverlust sein. Bevormundung der Bürger in Bezug auf das Ausgehverhalten, Zitat aus einem Artikel in der WN vom 08. 02. 2011 “Das soll mit dem Feiern eher anfangen – und dann einfach früher nach Hause gehen“, entbehrt unsererseits jegliches Verständnis und lässt mögliche Rückschlüsse auf persönliche Empfindungen offen.

Text und Bild: Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. NRW