Bewerten und bewertet werden…

(lifePR) (Bottighofen, )

  • Kontinuierliche Verbesserung und Transparenz: hohe Erwartungen an Online-Bewertungen
  • Knapp die Hälfte der Deutschen ist bereits im Netz bewertet worden – 77% mögen positive Online-Rückmeldung, 25% hilft kritisches Feedback
  • Bewertungs-Knigge: Fünf goldene Regeln für hilfreiche Bewertungen

Bewerten und bewertet werden: Der Trend geht zu einer Feedbackkultur, in der kontinuierlich Rückmeldung im World Wide Web gegeben wird – angefangen bei Like-Buttons bis hin zu ausführlichen Produktrezensionen. Die aktuelle Studie zur Psychologie des Bewertens von HolidayCheck zeigt, dass es den Deutschen dabei vor allem um Optimierung und Transparenz geht.

Auf die Frage, „Findest du es gut, dass man immer mehr Aspekte des Alltags bewerten kann und der Trend zum ständigen Feedback-Geben geht“, antworteten knapp 60% mit Ja. Ein Viertel (23%) gibt an, Online-Bewertungen führten zu einer wachsenden Transparenz im Sinne des Kunden. Über ein Drittel (36%) glaubt an die kontinuierliche Verbesserung von Produkten oder Dienstleistungen aufgrund von Bewertungen.

Von Chancen und Risiken des ständigen Feedbacks

Doch wie werden Online-Bewertungen von ihren Empfängern aufgenommen? Fast die Hälfte (46%) der Deutschen ist bereits selbst im Netz bewertet worden – sei es in ihrer Rolle als Anbieter auf Amazon oder auf DaWanda, als Käufer auf eBay, als Restaurant- oder Hotelinhaber oder als Übernachtungsgast beziehungsweise Gastgeber.

Tatsächlich gefällt es 77% der Befragten, positives Online-Feedback auf ihre Produkte, Dienstleistungen oder Sharing-Angebote zu bekommen. In der Altersgruppe der 16 bis 25-Jährigen sind es sogar 87%. Als Digital Natives waren sie schon frühzeitig mit Feedback im Internet vertraut. Ihre überdurchschnittlich positive Reaktion auf Online-Feedback kann Dr. Markus Appel, Diplom Psychologe und Professor für Medienpsychologie an der Universität Koblenz-Landau, zufolge auch darauf zurückgeführt werden, dass Jugendliche grundsätzlich offener für neue Erfahrungen sind: „Eine ihrer Entwicklungsaufgaben ist es, ein Konzept von sich und der Welt zu entwickeln. Dadurch sind Informationen von anderen besonders wichtig – Bewertungen im Netz, die die eigene Person betreffen, eingeschlossen.“

Der Wunsch nach kontinuierlicher Verbesserung kann allerdings nur bei wirklich hilfreichem Feedback in Erfüllung gehen. Denn wenn es um kritische Rückmeldung geht, behaupten aktuell nur 19% der Befragten von sich, dankbar für Online-Feedback gewesen zu sein. 25% der Teilnehmer geben an, kritisches Online-Feedback habe Ihnen geholfen. Dies kann unter anderem auf natürliche Abwehrmechanismen zurückgeführt werden: „Eine der größten Herausforderungen für uns im kommunikativen Alltag ist es, mit negativer Kritik umzugehen. Da diese den Selbstwert gefährdet, lassen wir sie oft nicht an uns heran, sondern wehren sie als eine Art Schutzmechanismus ab“, so Dr. Appel.

Bewertungs-Knigge: Fünf goldene Regeln für hilfreiches Feedback im Netz

Damit der Bewertete Online-Feedback bestmöglich annehmen und sein Angebot tatsächlich verbessern kann, empfehlen sich einige Regeln beim Schreiben von Bewertungen:

  • Kritik richtig verpacken: Damit Kritik vom Bewerteten angenommen wird, sollte sie nach Möglichkeit auch positive Aspekte herausstellen und Wertschätzung enthalten.
  • Fair und bei der Wahrheit bleiben: Falschaussagen, Schmähkritik und Beleidigungen sind rechtswidrig und sollten unterlassen werden. Auch bei emotionalen Themen sollte man stets versuchen, sachlich zu bleiben.
  • Kritik spezifizieren: Aussagen wie „Das Essen hat nicht geschmeckt“ helfen dem Bewerteten nicht, stattdessen lieber möglichst genau beschreiben, inwiefern konkrete eigene Erwartungen nicht erfüllt wurden.
  • Vermeidung von Pauschalurteilen: Wenn der Portier einen schlechten Tag hatte, ist es nicht gerechtfertigt, sich insgesamt über „mieses Personal“ zu beschweren – besser sind konkrete Hinweise, wo es an Freundlichkeit oder Service gemangelt hat.
  • Kritik sollte immer verhältnismäßig sein: Wer wenig für ein Produkt zahlt, kann nicht erwarten, dass er dieselben Leistungen erhält wie jemand, der das Zehnfach investiert. Deshalb sollte stets das Preis-Leistungs-Verhältnis beachtet werden.

Über die Studie:

Im Rahmen der repräsentativen Studie „Psychologie des Bewertens“ hat HolidayCheck im August 2016 1.821 Internetnutzer in Deutschland zum Thema Online-Bewertungen befragt. Neben der Rolle von Bewertungen im Alltag und den am häufigsten bewerteten Themengebieten wurden auch die Aspekte Motivation der Verfasser und Vertrauen in Internet-Meinungen beleuchtet.

Die vollständige Studie finden Sie hier.

Bild: ©HolidayCheck

FOOD FOR PRINT

FOOD FOR PRINT – DAS FOTOSHOOTING FÜR DIE GASTRONOMIE,

das ich kreativen Gastronomen und Gastgebern zu ganz besonderen Konditionen anbiete.

Der Begriff kommt eigentlich aus der Modellbranche und wird dort „Time for Print Shooting“ genannt. Bei diesem Angebot beziehen weder das Modell noch der Fotograf ein Honorar, sondern jeder profitiert vom anderen.

Dem Fotograf, wie auch dem Modell stehen nach dem Shooting tolle Fotos zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung. Mein „Food for Print Fotoshooting“ arbeitet nach dem gleichen Prinzip, allerdings steht hier kein Modell vor der Kamera sondern Gerichte aus der Küche, Getränkespezialitäten, die Dekoration des Gastraumes oder das wunderschöne Interior.

Nach dem Fotoshooting stehen Ihnen die Fotos für neue Flyer, die Internetpräsenz oder für die neue Speisekarte zur Verfügung; und ich kann die Fotos über eine meiner Bildagentur vermarkten – eine absolute win win Situation für beide Parteien.

Derartige „Food for Print Fotoshootings“ habe ich in der vergangenen Jahren für viele Gastronomen und Hoteliers durchgeführt.

Unter anderem für das …

KAMEHA GRAND HOTEL IN BONN

SCHLOSSHOTEL RHEINFELS IN ST. GOAR

PILKENS GAUMENFREUDE CATERING IN WUPPERTAL

HARMS GENUSSHANDWERKEREI IN HAMBURG

RESTAURANT LA SOCIETE IN KÖLN

SCHOKOLADENMUSEUM IN KÖLN

GUT LÄRCHENHOF IN PULHEIM

Ich würde mich freuen wenn auch Sie Interesse an einem „Food for Print Fotoshooting“ haben.

Gern stehe ich Ihnen für weitere Informationen und Rückfragen zur Verfügung.

ESTHER@HILDEBRANDT-FOTOGRAFIE.DE

Bild: ©Esther Hildebrandt

Krankgeschrieben – was darf man noch?

(lifePR) Beschäftigte in Deutschland, die arbeitsunfähig sind, haben in der Regel Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Doch müssen sie in dieser Zeit das Bett hüten? Was krankgeschriebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten sollten, fasst Manfred Dubbert, Geschäftsbereichsleiter bei der AOK in Hannover, zusammen.

Wann müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber informieren, dass sie krank sind?

Jeder Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, muss dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Er muss ihn auch informieren, wie lange er voraussichtlich ausfällt. Am besten ist es, gleich nach dem Aufstehen oder dem Arztbesuch in der Firma anzurufen und sich krank zu melden. Beschäftigte sind nicht verpflichtet, die Art der Erkrankung und die Krankheitssymptome anzugeben.

Wann muss ein ärztliches Attest vorliegen?

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist der kranke Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Daraus muss auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hervorgehen. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest allerdings schon früher verlangen. Ist der Arbeitnehmer länger krank als im Attest angegeben, muss er eine neue Bescheinigung einreichen.

Was ist während einer Krankschreibung erlaubt?

Beschäftigte sind verpflichtet, alles zu tun, um wieder gesund zu werden, und alles zu unterlassen, was ihre Genesung gefährdet oder hinauszögert. Das bedeutet aber nicht, dass sie den ganzen Tag im Bett bleiben müssen, sofern dies nicht ärztlich verordnet wurde. Es ist in Ordnung, Notwendiges einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn dies der Genesung förderlich
ist.

Dürfen arbeitsunfähige Arbeitnehmer Auto fahren oder Sport treiben?

Das kommt auf die Erkrankung an. Generell ist es sinnvoll, den Arzt zu fragen, was er empfiehlt oder für zulässig hält. Bei starkem Fieber ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen Erkrankungen kann maßvolle Bewegung dagegen sogar dazu beitragen, dass man schneller gesund wird. Allerdings sollte man sich dabei nicht überanstrengen.

Über das Thema „Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen“ informiert auch eine Broschüre des Bundesarbeitsministeriums. Sie kann auf der Seite www.bmas.de kostenfrei heruntergeladen werden.

Bild: hogapr

Keine Haftung für gestohlenes Gepäck

(lifePR) (Düsseldorf, 05.10.2016) Ein Hotel haftet nicht, wenn seinen Gästen Gepäck aus dem Auto gestohlen wird, das auf dem hoteleigenen Parkplatz abgestellt wurde. In dem verhandelten Fall hatte ein jungvermähltes Paar nach seiner Hochzeitsfeier zwei Nächte in einem Hotel verbracht. Am Abend vor der Abreise hatten Hotelmitarbeiter das Gepäck samt Hochzeitsgeschenken in das auf dem Hotelparkplatz abgestellte Auto geladen.

Am Morgen war das Gepäck verschwunden – darunter Schmuck im Wert von angeblich mehr als 50.000 Euro. Das Ehepaar war der Ansicht, das Hotel hafte für dieses gestohlene Gepäck und verlangte von dem Hotel Schadensersatz. Dies ohne Erfolg.

Laut ARAG Experten haftet ein Hotel jedoch nur für Dinge, die aus dem Gebäude gestohlen werden – nicht aber für Diebstähle aus einem Fahrzeug (LG Köln, Az.: 22 O 285/15).

Bild: hogapr