Tipps zum Ferienjob für Schüler, Eltern und Arbeitgebern

FerienjobIn Sommerferien möchten sich manche Schüler ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern. Die Gastronomie ist ein beliebter Anlaufort, um sich im Service oder in der Küche ein paar Euro dazuzuverdienen. Für die Arbeit von Kindern gibt es in Deutschland klare Regelungen und Gesetzte.

Hier sind die wichtigsten Informationen:

  • Ab wann ist das Arbeiten erlaubt

    Mit der Zustimmung der Eltern darf ab 13 Jahren gearbeitet werden. Dies gilt jedoch nur für leichte Tätigkeiten wie etwas Babysitten, Zeitungen austragen oder Einkäufe erledigen. Der Schüler darf auch nur unter der Woche zwischen 8 und 18 Uhr zwischen 2 und 3 Stunden arbeiten, Samstag, Sonntag und Feiertags sind nicht gestattet (vielleicht Werbeprospekte verteilen).
    Ab 15 Jahren können Jugendliche während den Ferien 4 Wochen arbeiten, wobei die Wochenarbeitszeit bei maximal 40 Stunden (pro Tag 8 Stunden) liegen darf. Bis 16 Jahren dürfen sie nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr eingesetzt werden. Ab 16 ist auch ein Mehrschichtbetrieb bis 23 Uhr möglich. Nach 4,5 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten gewährt werden. In der Gastronomie können die Jugendlichen auch am Wochenende arbeiten. Zwischen den Schichten muss eine Pause von 12 Stunden gewährt sein.

  • Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen

    Um die Jugendlichen vor Unfällen zu schützen sind einige Arbeiten verboten. Dazu gehört unter anderem die Arbeiten mit dem Fleischerbeil oder der Knochensäge. Des Weiteren sind Akkordarbeit, extreme Kälte und Hitze, Lärm und der Umgang mit gefährlichen Substanzen, wie zum Beispiel ätzende Reinigungsmittel. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann bis zu 15.000 Euro Geldstrafe und als Straftat geahndet werden.

  • Kindergeld und Steuern

    Jugendliche dürfen pro Jahr bis zu 8.354 Euro verdienen, wenn die gesamten Einkünfte darüber hinaus gehen müssen Steuern abgeführt werden. Das Kindergeld der Eltern bleibt von den Einkünften des Jugendlichen unberührt.

  • Versicherung

    Die Ferienjobber sind während der Arbeit über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Mini-Ferienjobs und für den Weg zur Arbeit. Noch ein Hinweis: Wird ein Jugendlicher während seinem Ferienjob krank, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung!

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag

    Auch für Ferienjobs sollte ein Arbeitsvertrag erstellt werden. Darin müssen die Arbeitspflichten, die Arbeitszeit und der vereinbarte Lohn klar geregelt sein. Das schafft für beide Seiten Sicherheit und ist im Nachhinein auch nachweisbar.

Vielleicht gefällt dem einen oder anderen Jugendlichen die Arbeit so gut, dass er direkt eine Lehre in der Gastronomie machen möchte…

Weitere umfangreiche Informationen gibt es bei www.arbeitsrechte.de

Bild: hogapr

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat zu dem Thema ein Video gemacht: