10 % Abzug von den Stornokosten
Laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sollen dafür etwa 10% von den Stornokosten abgezogen werden. Bereits 1991 hatte Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass der Hotelier die nicht entstandenen Unkosten von den Stornogebühren abziehen muss.
Im Laufe der letzten Woche hatten die Wettbewerbshüter bereits einige große Hotelketten auf Grund dieser vertraglichen Klauseln abgemahnt.
Quelle: Kostenlose Urteile
Bild: hogapr