Einstweilige Verfügung gegen HRS Best-Preis Garantie

HRS erhält einen weiteren Rückschlag im Kampf um Hotelgäste. Nachdem das Kartellamt bereits die Best-Preis-Garantie von HRS abgemahnt hatte, folgt nun eine einstweilige Verfügung gegen das Hotelbuchungsportal.

Die Klage von justbook.com ermöglicht ab sofort, dass Hoteliers sich nicht mehr an die Best-Preis-Garantie von HRS halten müssen. Somit ist der Markt wieder frei für eine eigene Preisgestaltung durch die  Hoteliers.

Hier ist der Pressetext von justbook.com:

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