Bettensteuer für Hotels ist zulässig

Steuern Renate KallochDie jetzt vorliegende Prüfung von Prof. Dr. Rosenzweig kommt zu dem Ergebnis, dass eine Übernachtungssteuer rechtlich zulässig ist.“ Dies erklären Frank Henning, SPD-Fraktionsvorsitzender, und Michael Hagedorn, Vorsitzender der GRÜNEN-Ratsfraktion. „Daher halten wir unsere Forderung zur Einführung einer solchen Abgabe aufrecht und erwarten eine Zustimmung hierfür im Rat. Schließlich hat die Stadt dieses Jahr Einnahmeausfälle in Millionenhöhe, die uns die Bundespolitik mit ihren Steuersenkungen einschließlich der Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers auferlegt. Mit der Rechtsprüfung von Prof. Dr. Rosenzweig liegen nun auch Hinweise vor, wie diese Abgabe juristisch zu gestalten ist.“

Da das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz die Rechtsgrundlage für eine solche Abgabe wäre, sei es auch nicht mehr nötig, abzuwarten, wie sich das Thema in Köln mit landesbezogen anderweitigen Rechtsgrundlagen entwickelt. „Auch müssen wir bei der Abgabe nicht zwischen privaten und dienstlich veranlassten Hotelübernachtungen unterscheiden. Einwände der Kritiker, eine Übernachtungssteuer dürfe nicht erhoben werden, soweit die Übernachtung beruflich veranlasst sei oder ihre Kosten von Dritten beglichen würden, sind damit vom Tisch,“ erklärt Frank Henning. Rechtssicherheit bestehe laut Prof. Dr. Rosenzweig zwar erst, wenn das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Thema beschäftigt und dazu gesprochen hat, was nach den Ankündigungen der DEHOGA in Richtung Klage nicht ausgeschlossen werden kann. „Doch darauf wollen wir es ankommen lassen“, so Michael Hagedorn.
Denn laut Prof. Rosenzweig kann die Erhebung einer Übernachtungssteuer nicht als bundesrechtswidrig bzw. verfassungswidrig angesehen werden. Sollten hier verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, stellt Prof. Rosenzweig sogar die Frage, ob denn die Senkung der Umsatzsteuer für Übernachtungen durch den Bund bei bekannt chronisch defizitären Kommunalhaushalten überhaupt verfassungskonform sei. „Letztendlich reagieren wir auf die dramatischen Folgen der schwarz-gelben Bundespolitik für die Kommunalfinanzen Osnabrücks. Da wir diese Einnahmeausfälle mit unseren Haushaltskonsolidierungen nicht auffangen können, soll mit der Kulturförderabgabe eine neue Einnahmequelle erschlossen werden, um einen Teil der Finanzeinbußen auszugleichen“, stellen die beiden Fraktionsvorsitzenden fest.

Hintergrund:

In den Nachrichten des Niedersächsischen Städtetages 4/2010 ist das Ergebnis von Prof. Dr. Klaus Rosenzweig zur rechtlichen Prüfung einer Kulturabgabe veröffentlicht, siehe im Internet unter www.nst.de/media/custom/437_4799_1.PDF?La=1&object=med|437.4799.1

Die Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten einen Antrag zur Einführung einer Kulturförderabgabe erarbeitet, wonach die Beherbergungsbetriebe in Osnabrück eine Abgabe an die Stadt in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises leisten. Hintergrund dafür ist die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen von 19 auf 7 % durch die Schwarz-Gelbe Bundesregierung im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.

Foto: Renate Kalloch/pixelio.de