Verbrennungen durch Saunaaufguss – Gast erhält Schmerzensgeld

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Eine Antwort

  1. Well-Nest sagt:

    Was es nicht alles gibt! Da wird mein Rechtsempfinden wieder einmal enttäuscht, hat der Gast sich die Verbrennung doch selbst zugezogen. Wir er als Zahnarzt nun auch seine Bohrer abschließen müssen, damit der Patient nicht während des Wartens anfängt, sich selbst zu behandeln und ihn dann hinterher verklagen kann, weil es nicht richtig gemacht wurde?? Den Richter kann ich nicht verstehen. Schüttel mit dem Kopf…

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