Frühstück, ein Vorteil für Geschäftsreisende!!!

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2 Antworten

  1. Markus Meier sagt:

    Nun hat das Bundesfinanzministerium ein aktuelles Schreiben veröffentlicht, in dem
    final geregelt wurde –
    Nicht in die Steuersenkung einbezogen werden: Frühstück/HP/VP, All-inclusive-Leistungen (da mit F&B). Minibar, Telefon, WLAN/Internet, Pay-TV, Wellness&Spa, ÖPNV-Gutscheine, Tourismuskarten (Tickets), Ausflüge, Shuttleservice, Reinigungsservice.
    Hier das original Schreiben:
    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/053__a__BMF__Schreiben,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

  2. michael sagt:

    besten dank für die schöne übersicht. sehr guter und fundierter artikel

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