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Eine Kopfschmerztablette für den Gast?

Apotheke 2

Gäste haben meist sehr vielfältige Wünsche und wir versuchen, diese so weit wie möglich zu erfüllen. Doch bei manchen Wünschen sollten wir besser NEIN sagen. So zum Beispiel beim Thema Medikamente. Die meisten Hotels und Restaurants haben Kopfschmerztabletten, um diese unangenehmen Beschwerden der Gäste zu lindern.
Doch hier ist Vorsicht geboten!
Ein Hotelier oder Mitarbeiter darf grundsätzlich keine Medikamente an Gäste ausgeben, da er damit gegen das Arzneimittelgesetz verstößt. Demnach dürfen verschreibungspflichtige  und apothekenpflichtige Medikamente nur von Apotheken ausgegeben werden. Sollte der Gast allergisch auf das Medikament reagieren, kann er das Hotel/Restaurant dafür haftbar machen. 

Einzige Ausnahme wäre, wenn der Gast einen Mitarbeiter bittet, in seinem Namen ein Medikament in der Apotheke für Ihn zu holen.

Als altes Hausmittel hat sich bei Kopfschmerzen Espresso mit Zitrone bewährt. Das hilft in manchen Fällen auch schon.

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2 Reaktionen zu “Eine Kopfschmerztablette für den Gast?”

  1. Olaf Dierich

    Da steht “verschreibungspflichtige” Medikamente. Kopfschmerztabletten sind aber nicht verschreibungspflichtig, sondern nur Apothekenpflichtig. Wobei ein Hotel ja auch keine Apotheke ist :-).

    Wie lautet die Regel denn genau?

    Wir lassen uns vom Gast immer unterschreiben, dass der die Kopfschmerztabletten auf eigenes Risiko einnimmt. Ist das eine Alternative?

  2. Markus Meier

    Hallo Olaf,
    Du hast recht, ich meine apothekenpflichtige Medikamente! (Habe es im Artikel geändert, Danke).
    Wenn Du dem Gast zusätzlich zur Unterschrift noch eine Kopie des Beipackzettels aushändigst (auch mit schriftlicher Bestätigung)
    bist Du eigentlich auch auf der sicheren Seite.
    Nochmals Danke für das finden des Fehlers :-)

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