Zahlungserinnerung und Mahnung – konsequent aber mit Gefühl

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3 Antworten

  1. Sandra sagt:

    Als Gläubiger braucht man manchmal wirklich Nerven aus Drahtseilen. Ich würde auf jeden Fall immer Verzugszinsen in Rechnung stellen, wenn auf die erste Zahlungserinnerung keine Zahlung folgt. Also das ist doch dann auch kein Versehen mehr. Finanzamt und Co halten das Thema ja auch ganz konsequent. Da gibt es oft schon eine Mahngebühr bei der ersten Erinnerung…

  2. Christina H. sagt:

    Ich finde es immer wieder unverschämt, wie viele Schuldner doch ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Natürlich kann man immer mal eine Rechnung vergessen zu bezahlen, aber einige Kunden bezahlen einfach mit einer Konsequenz erst nach der ersten Zahlungserinnerung. Man sollte immer mal daran denken, dass hinter den Unternehmen Existenzen stehen.

  3. S. Hansen sagt:

    Individuell mahnen – das ist in meinen Augen das A und O. Standarisierte Mahnschreiben erfüllen lediglich den Zweck, Fristen einzuhalten und etwas schriftlich in der Hand zu haben. Wer jedoch erfolgreich mahnen möchte, kommt mit seinem Schuldner in ein persönliches Gespräch am Telefon. Doch achten Sie darauf, dass Emotionen aussen vor bleiben. Die haben bei diesem Gespräch nichts verloren. Einigen Sie sich sachlich auf ein konkretes Ziel. Machen Sie Ihrem Schuldner klar, dass diese Vereinbarung bindend ist. Dann wird es auch mit der zukünftigen Kundenverbindung sicherlich klappen.

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